Förderungen

    Arbeitnehmer- bzw. Arbeitsplatzförderung

    Gefördert werden:
    Die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitsplatzförderung wird jenen Betrieben gewährt, die ihren Betriebssitz und ihre Gewerbeberechtigung in der Gemeinde Großwilfersdorf haben und hier Kommunalsteuer bezahlen.


    Förderhöhe:
    Die Höhe der Förderung beträgt einmalig € 1.300,-- je Arbeitnehmer bzw. Lehrling.
    Maximale Förderhöhe: Höhe der jährlichen Kommunalsteuer.

    Besamungszuschüsse

    Besamungszuschuss für Rinder:
    22 Euro pro Besamung (Erst- u. Nachbesamung)

    Besamungszuschuss für Schweine:
    6 Euro pro deckungsfähigem Schwein und Jahr
    lt. AMA Tierliste

    Geburtenbeihilfe

    Gefördert werden:
    Geburten


    Voraussetzung:
    Hauptwohnsitz

    Förderhöhe:
    Insgesamt 1.000 Euro
    Auszahlung:
    200 Euro bei Geburt
    400 Euro bei Kindergarteneintritt in den Kindergarten Großwilfersdorf oder Hainersdorf (schriftliches Ansuchen an die Gemeinde Großwilfersdorf)
    400 Euro bei Schuleintritt in die Volksschule in Großwilfersdorf oder Hainersdorf (schriftliches Ansuchen an die Gemeinde Großwilfersdorf)

    Grabenverrohrung

    Rohre zahlt die Gemeinde (max. 10 Laufmeter) - Arbeitsleistung der Anrainer

    Zustimmung durch die Gemeinde

    Hauseinfahrten asphaltieren

    Mitasphaltierung einer Einfahrtstrompete (öffentliches Gut)

    Die Kosten für die den Asphalt werden in der Höhe von maximal € 250,00 mit Vorlage der Rechnung übernommen.

    Vorherige Absprache mit der Gemeinde Großwilfersdorf.

    Anbringen Rigol, bzw. Mulde udgl.

    Förderung max. € 250,00


    Holzvergaseröfen, Pellets, Hackschnitzel, Kaminofen

    Voraussetzung:

    Verwendung als Gesamtheizsystem, Bewilligung nach §20, 2(h) bzw. Erfüllung der Meldepflicht gem. § 21 Abs. Z.10 Stmk.BauG


    Förderung:

    € 100,00

    Jubilare

    Geschenkskörbe oder Gutscheine für Jubilar im Alter von 80, 85, 90 Jahren und älter

    Wert:

    € 40,00 + Blumen für Frauen und Wein für Männer

    Jungfamilienförderung

    Gefördert werden:
    Jungfamilien, d.h. Erwachsene bis 35 Jahre, mit mindestens einem minderjährigen Kind.
    Für Wohnhausneubau, Hauskauf, Schaffung einer eigenen Wohneinheit durch Zubau oder Ausbau Ober- oder Dachgeschoß.

    Voraussetzung:
    Hauptwohnsitz, Benützungsbewilligung für Wohnhaus oder eigener Wohneinheit erteilt, keine offenen Mängel lt. Benützungsbewilligung

    Förderhöhe:
    250 Euro pro Erwachsenem und 1.000 Euro pro mj. Kind im gemeinsamen Haushalt

    Maturanten

    Gefördert werden:
    Maturanten

    Förderhöhe:
    50 Euro als Spende für Maturaball pro Maturant

    40 Euro und Ortsgeschichte Großwilfersdorf (wenn Matura bestanden bzw. mit gutem Erfolg)
    60 Euro und Ortsgeschichte Großwilfersdorf (wenn Matura mit sehr gutem Erfolg bestanden)
    100 Euro und Ortsgeschichte Großwilfersdorf (wenn Matura mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden)

    Photovoltaik, Erdwärme u. sonstige Alternativenergien

    Gefördert werden:
    Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien

    Photovoltaikanlagen:

    Kleinanlagen bis 15 kWp lt. Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2023 (Privathaushalte)

    Voraussetzung:

    Meldepflicht gem.§ 21 Z.1(o) Stmk.BauG; Anlagen, die frühestens 2022 errichtet wurden.

    Förderhöhe:

    100 Euro pro kWp - max. € 500,00


    Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien:

    Unter sonstigen Alternativenergien fallen auch Luftwärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse


    Voraussetzung:

    Vorlage der Rechnung; bei Installation einer Luftwärmepumpe, Bewilligung gem. § 20 Z.4 StmkBauG

    Förderhöhe:
    € 100,00

    Schikurs, Schullandwoche, Sprachferien Ausland

    Gefördert werden:
    Schulschikurs, Schullandwoche, Sprachferien Ausland

    Voraussetzung:
    Bestätigung der Schule

    Förderhöhe:
    50 Euro
    maximal einmal pro Schüler und Schuljahr

    Solarförderung

    Gefördert werden:
    Solaranlagen

    Voraussetzung:
    Max. 10 m² Kollektorfläche pro Wohneinheit.
    (Keine Gemeindeförderung für den Erhalt der Landesförderung nötig)

    Förderhöhe:
    10 Euro je m² Kollektorfläche
    maximal 100 Euro je Wohneinheit

    Streunerkatzen
    Ein Plakat zeigt zwei Katzen, die sich gegenüberstehen, eine mit braun-weißem Fell, die andere mit schwarz-weißem Fell. Der Text auf dem Plakat lautet 'Kastration von Katzen und Katern' und 'Damit aus zwei nicht tausende werden!' mit einem grünen Siegel.

    Kastrationsgutscheine sind bei der Institution “TIERE für TIERE” unter der Emailadresse tiere-fuer-tiere@outlook.com anzufordern


    Kastrationspflicht für Katzen

    Mit Bundesgesetzblatt Teil II 68/2016 vom 24.03.2016 wurde die 2. Tierhaltungsverordnung

    dahingehend geändert, als nunmehr alle Katzen, welche regelmäßigen Zugang ins Freie haben,

    von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, wenn diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

    Der Passus, welcher eine Ausnahmebestimmung für Tiere in bäuerlicher Haltung normierte,

    findet sich in der Neufassung der Verordnung nicht; es müssen daher auch Katzen in bäuerlicher

    Haltung, wenn sie regelmäßigen Zugang ins Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden.

    Das Bundesgesetzblatt II 68/2016

    Studentenförderung

    Förderhöhe:
    300 Euro pro Studienjahr

    Voraussetzung:


    Ganzjähriger Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großwilfersdorf

    Inskriptionsbestätigungen für das vorangegangene Wintersemester (z.B. 2018/19), Sommersemester (z.B. 2019) und Wintersemester (z.B. 2019/20),

    mit einer Bankverbindung an die Gemeinde Großwilfersdorf schicken.

    Altersbeschränkung bis 24 Jahre und die Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe (laut Beschluss der GR-Sitzung vom 10.12.2024)


    Antrag immer für das vorangegangene vollständige Studienjahr

    Taxigutscheine

    Taxigutscheine für Jugendliche ab dem Alter von 16 - 21 Jahre:

    Monatlich € 30,-- Gutscheine für das örtliche Taxiunternehmen König zum Preis von € 10,--

    Taxigutscheine für Senioren ab dem 60. Lebensjahr:

    Monatlich € 30,-- Gutscheine für das örtliche Taxiunternehmen König zum Preis von € 10,--


    Abzuholen im Gemeindeamt!!!

    TKV Gebühren

    Gefördert werden:

    Die gesamten Kosten der Tierkörperverwertung werden durch die Gemeinde getragen.

    Verkehrsspiegel bei Hausein- bzw. -ausfahrten

    Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtssituation bei Gemeinde-, Landes- und Bundesstraße


    Gefördert werden:
    Verkehrsspiegel bei Hausein- bzw. -ausfahrten

    Voraussetzung:
    Vorherige Absprache mit der Gemeinde bezüglich Standortbestimmung

    Förderhöhe:
    110 Euro

    Weihnachtsaktion

    Für alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten ab dem 80 igsten Geburtstag und Bewohner der Altenwohnheime (€ 20,00 Einkaufsgutscheine, Weihnachtsstern für Frauen, Wein für Männer)


    Weitere Informationen über Förderungen

    http://www.lea.at/