Gefördert werden:
Die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitsplatzförderung wird jenen Betrieben gewährt, die ihren Betriebssitz und ihre Gewerbeberechtigung in der Gemeinde Großwilfersdorf haben und hier Kommunalsteuer bezahlen.
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig € 1.300,-- je Arbeitnehmer bzw. Lehrling.
Maximale Förderhöhe: Höhe der jährlichen Kommunalsteuer.
Besamungszuschuss für Rinder:
22 Euro pro Besamung (Erst- u. Nachbesamung)
Besamungszuschuss für Schweine:
6 Euro pro deckungsfähigem Schwein und Jahr
lt. AMA Tierliste
Gefördert werden:
Geburten
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz
Förderhöhe:
Insgesamt 1.000 Euro
Auszahlung:
200 Euro bei Geburt
400 Euro bei Kindergarteneintritt in den Kindergarten Großwilfersdorf oder Hainersdorf (schriftliches Ansuchen an die Gemeinde Großwilfersdorf)
400 Euro bei Schuleintritt in die Volksschule in Großwilfersdorf oder Hainersdorf (schriftliches Ansuchen an die Gemeinde Großwilfersdorf)
Rohre zahlt die Gemeinde (max. 10 Laufmeter) - Arbeitsleistung der Anrainer
Zustimmung durch die Gemeinde
Mitasphaltierung einer Einfahrtstrompete (öffentliches Gut)
Die Kosten für die den Asphalt werden in der Höhe von maximal € 250,00 mit Vorlage der Rechnung übernommen.
Vorherige Absprache mit der Gemeinde Großwilfersdorf.
Anbringen Rigol, bzw. Mulde udgl.
Förderung max. € 250,00
Voraussetzung:
Verwendung als Gesamtheizsystem, Bewilligung nach §20, 2(h) bzw. Erfüllung der Meldepflicht gem. § 21 Abs. Z.10 Stmk.BauG
Förderung:
€ 100,00
Geschenkskörbe oder Gutscheine für Jubilar im Alter von 80, 85, 90 Jahren und älter
Wert:
€ 40,00 + Blumen für Frauen und Wein für Männer
Gefördert werden:
Jungfamilien, d.h. Erwachsene bis 35 Jahre, mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Für Wohnhausneubau, Hauskauf, Schaffung einer eigenen Wohneinheit durch Zubau oder Ausbau Ober- oder Dachgeschoß.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz, Benützungsbewilligung für Wohnhaus oder eigener Wohneinheit erteilt, keine offenen Mängel lt. Benützungsbewilligung
Förderhöhe:
250 Euro pro Erwachsenem und 1.000 Euro pro mj. Kind im gemeinsamen Haushalt
Gefördert werden:
Maturanten
Förderhöhe:
50 Euro als Spende für Maturaball pro Maturant
40 Euro und Ortsgeschichte Großwilfersdorf (wenn Matura bestanden bzw. mit gutem Erfolg)
60 Euro und Ortsgeschichte Großwilfersdorf (wenn Matura mit sehr gutem Erfolg bestanden)
100 Euro und Ortsgeschichte Großwilfersdorf (wenn Matura mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden)
Gefördert werden:
Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien
Photovoltaikanlagen:
Kleinanlagen bis 15 kWp lt. Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2023 (Privathaushalte)
Voraussetzung:
Meldepflicht gem.§ 21 Z.1(o) Stmk.BauG; Anlagen, die frühestens 2022 errichtet wurden.
Förderhöhe:
100 Euro pro kWp - max. € 500,00
Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien:
Unter sonstigen Alternativenergien fallen auch Luftwärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse
Voraussetzung:
Vorlage der Rechnung; bei Installation einer Luftwärmepumpe, Bewilligung gem. § 20 Z.4 StmkBauG
Förderhöhe:
€ 100,00
Gefördert werden:
Schulschikurs, Schullandwoche, Sprachferien Ausland
Voraussetzung:
Bestätigung der Schule
Förderhöhe:
50 Euro
maximal einmal pro Schüler und Schuljahr
Gefördert werden:
Solaranlagen
Voraussetzung:
Max. 10 m² Kollektorfläche pro Wohneinheit.
(Keine Gemeindeförderung für den Erhalt der Landesförderung nötig)
Förderhöhe:
10 Euro je m² Kollektorfläche
maximal 100 Euro je Wohneinheit
Kastrationsgutscheine sind bei der Institution “TIERE für TIERE” unter der Emailadresse tiere-fuer-tiere@outlook.com anzufordern
Kastrationspflicht für Katzen
Mit Bundesgesetzblatt Teil II 68/2016 vom 24.03.2016 wurde die 2. Tierhaltungsverordnung
dahingehend geändert, als nunmehr alle Katzen, welche regelmäßigen Zugang ins Freie haben,
von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, wenn diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.
Der Passus, welcher eine Ausnahmebestimmung für Tiere in bäuerlicher Haltung normierte,
findet sich in der Neufassung der Verordnung nicht; es müssen daher auch Katzen in bäuerlicher
Haltung, wenn sie regelmäßigen Zugang ins Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden.
Das Bundesgesetzblatt II 68/2016
Förderhöhe:
300 Euro pro Studienjahr
Voraussetzung:
Ganzjähriger Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großwilfersdorf
Inskriptionsbestätigungen für das vorangegangene Wintersemester (z.B. 2018/19), Sommersemester (z.B. 2019) und Wintersemester (z.B. 2019/20),
mit einer Bankverbindung an die Gemeinde Großwilfersdorf schicken.
Altersbeschränkung bis 24 Jahre und die Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe (laut Beschluss der GR-Sitzung vom 10.12.2024)
Antrag immer für das vorangegangene vollständige Studienjahr
Taxigutscheine für Jugendliche ab dem Alter von 16 - 21 Jahre:
Monatlich € 30,-- Gutscheine für das örtliche Taxiunternehmen König zum Preis von € 10,--
Taxigutscheine für Senioren ab dem 60. Lebensjahr:
Monatlich € 30,-- Gutscheine für das örtliche Taxiunternehmen König zum Preis von € 10,--
Abzuholen im Gemeindeamt!!!
Gefördert werden:
Die gesamten Kosten der Tierkörperverwertung werden durch die Gemeinde getragen.
Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtssituation bei Gemeinde-, Landes- und Bundesstraße
Gefördert werden:
Verkehrsspiegel bei Hausein- bzw. -ausfahrten
Voraussetzung:
Vorherige Absprache mit der Gemeinde bezüglich Standortbestimmung
Förderhöhe:
110 Euro
Für alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten ab dem 80 igsten Geburtstag und Bewohner der Altenwohnheime (€ 20,00 Einkaufsgutscheine, Weihnachtsstern für Frauen, Wein für Männer)
Weitere Informationen über Förderungen